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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Chile

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Art. 494 N°14 des chilenischen Strafgesetzbuchs – „omisión de socorro“, eingestuft als falta (Übertretung), die mit Geldstrafe geahndet wird.
Schutzumfang Jede Person, die an einem unbewohnten Ort („en despoblado“) auf jemanden trifft, der verletzt, misshandelt oder in Todesgefahr ist, und nicht hilft – nur wenn dies ohne eigenen Nachteil möglich ist. Das Erfordernis des „unbewohnten Ortes“ ist ein kennzeichnendes einschränkendes Merkmal des chilenischen Rechts.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Geldstrafe von 1 bis 4 UTM (monatliche Steuereinheiten) – nur Geldstrafe.
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

Das chilenische Recht anerkennt eine Hilfeleistungspflicht, fasst sie jedoch mit einer ganz eigenen Bedingung. Artikel 494 N°14 des Strafgesetzbuchs, „omisión de socorro“, ist eine mit Geldstrafe geahndete Übertretung (falta) und gilt für jemanden, der „en despoblado“ (an einem unbewohnten Ort) auf einen Verletzten, Misshandelten oder in Todesgefahr Schwebenden trifft und nicht hilft, obwohl er es ohne eigenen Nachteil könnte. Das Erfordernis des „unbewohnten Ortes“ beschränkt die Pflicht auf Situationen, in denen das Opfer auf keine andere Hilfe hoffen kann, sodass der Umstehende sein einziger Ausweg ist.

Hilfeleistungspflicht

In Chile ist es, an einem unbewohnten Ort nicht zu helfen, eine mit einer Geldstrafe von 1 bis 4 UTM geahndete Übertretung; die Strafe ist gering, die Botschaft aber nicht – dort, wo Sie der Einzige sind, zählt das Gesetz auf Sie. In bewohnten Gegenden ist Helfen eher eine persönliche Entscheidung als eine Pflicht. Zu beachten ist, dass die Ley 21.156 (2019) DEA in bestimmten Einrichtungen vorschreibt, jedoch als Installations- und Schulungsregel – sie gewährt dem Laienhelfer keine zivilrechtliche Immunität nach Art des barmherzigen Samariters. Umso mehr Grund, dass der Schutz zuerst aus dem Können kommt.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Bei einem Herzstillstand sinken die Überlebenschancen mit jeder Minute ohne Wiederbelebung um etwa 10 %. In Chile – zwischen der Wüste im Norden, den zentralen Tälern und den weiten südlichen Regionen – hängt das Opfer oft von einer einzigen Sache ab: der Anwesenheit eines Umstehenden, der weiß, was zu tun ist. Eine Ausbildung in Wiederbelebung und Erster Hilfe befähigt Sie, diese Rolle ruhig auszufüllen, ob in einer Stadt oder allein „en despoblado“. Können ist der beste Schutz überhaupt – für das Opfer und für den, der zu Hilfe kommt.

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